30.09.2025
Deutschland: Regensburger Lebensschützer gewinnen vor Gericht
Verwaltungsgerichtshof lehnt Bannmeilen um Abtreibungseinrichtungen ab
München (IDEA) – Nach deutschem Recht gibt es keine Bannmeilen um Abtreibungseinrichtungen, in denen abtreibungskritische Meinungsäußerungen generell verboten sind. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (München) hervor. Er gab einem katholischen Lebensschutzverein aus Regensburg recht, der sich gerichtlich gegen Auflagen für eine Kundgebung gewehrt hatte. Hintergrund: Der Verein veranstaltet seit 25 Jahren regelmäßig Gebetsprozessionen für den Schutz ungeborener Kinder. Dazu gehören Zwischenkundgebungen in der Nähe eines Ärztehauses, in dem Abtreibungen durchgeführt werden. Dabei beten die Teilnehmer etwa 40 Meter vom Eingang des Gebäudes entfernt. Die Regensburger Stadtverwaltung wollte anordnen, dass die Kundgebung mindestens 100 Meter vom Ärztezentrum entfernt stattfinden müsse. Sie berief sich dabei auf ein Gesetz gegen sogenannte „Gehsteigbelästigung“, das die Ampelkoalition 2024 durchgesetzt hatte. Danach sind in einem Bereich von 100 Metern um den Eingang von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Abtreibungskliniken „bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen“ untersagt. Der Verwaltungsgerichtshof entschied nun in letzter Instanz, dass die Gebetsversammlungen des katholischen Vereins nicht unter dieses Gesetz fallen. Von ihnen seien keine unzulässigen Belästigungen von Schwangeren zu erwarten. In einer Pressemitteilung erklärte das Gericht, es gebe „keine Anhaltspunkte dafür, dass die Schwangeren durch die Versammlungsteilnehmer derart bedrängt würden, dass der Weg zur Praxis zu einem ,Spießrutenlauf‘ werde“.
Anwalt: Rechtswidrigkeit war bekannt
Der Anwalt des Lebensschutzvereins, Prof. Torsten Schmidt (Leisnig), erhob in einer eigenen Pressemitteilung Vorwürfe gegen die Regensburger Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD). Sie sei von der Rechtsabteilung der Stadtverwaltung darauf hingewiesen worden, dass die geplanten Auflagen für die Gebetsprozession rechtswidrig waren. Trotzdem habe sie die zuständigen Beamten durch eine Weisung dazu gezwungen. Kritik übte Schmidt auch an der Regensburger SPD-Bundestagsabgeordneten Carolin Wagner. Sie habe die Entscheidung der Stadtverwaltung mit juristisch unhaltbaren, ideologisch motivierten Behauptungen beeinflusst.