09.01.2026
Kasachstan: Weiteres Vorgehen gegen nicht registrierte Baptistengemeinden, Beschwerde gegen Baptisten unter Druck der Polizei
AKREF-A/09.01.26 - Die Polizei setzt nach wie vor Gemeinden des Rats der Baptistengemeinden unter Druck, sich staatlich registrieren zu lassen. Im Dorf Balpyk-Bi in der Region Jetisu im Südosten des Landes kam es am 26. Oktober und am 19. November zu Razzien. Die Razzia am 19. November begann während des Gottesdienstes. Nach dem Ende der Versammlung forderten die Beamten alle Anwesenden auf, Aussagen niederzuschreiben. Sie stellten eine Wache am Eingang auf und erlaubten niemand, das Gebäude zu verlassen. Ungefähr 10 Personen, die sich weigerten, Aussagen niederzuschreiben, wurden auf die örtliche Polizeistation gebracht. Gegen mindestens neun Mitglieder der Gemeinde wurden Protokolle über einen Verstoß gegen Artikel 490, Teil 1, Punkt 1 des Verwaltungsgesetzbuchs („Verletzung der Anforderungen des Religionsgesetzes für die Durchführung religiöser Riten, Zeremonien bzw. Versammlungen“) aufgenommen. Die Verfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht im Dezember wurden eingestellt, da der Richter keinen Straftatbestand erkennen konnte.
Am 29. September erschienen Polizeibeamte in der Baptistengemeinde in Shu in der Region Jambyl im Süden Kasachstans. Die Beamten erklärten, dass sich eine Frau beschwert hätte, dass die Gemeinde Kinder in biblischer Ethik unterweist und Bibelverse auswendig lernen lässt. Die Frau, die in einer von den Kindern des Pastors besuchten Schule als Lehrerin arbeitet, gab später gegenüber dem Vater des befragten Kindes zu, die Beschwerde unter Druck und nach Diktat der Polizei geschrieben zu haben.
Am selben Tag kamen Polizeibeamte in die Schule und wiesen die Leiterin an, ein Kind des Pastors zu rufen. Sie befragten das Kind in Abwesenheit seiner Eltern. Nach Angaben von Mitgliedern der Baptistengemeinde stellten sie Fragen über die Versammlungen der Gemeinde. Gemeindemitglieder erklärten, dass die Polizei über Fotos aller Kinder verfügt, die Veranstaltungen für Kinder in der Gemeinde besuchen. „Die ganze Situation bereitet den Gläubigen große Sorgen Es scheint, dass irgendjemand große Bedenken gegen die Versammlungen der Gläubigen hat“, heißt es von Mitgliedern der Gemeinde.
Die Polizei und andere Beamte bestehen immer wieder darauf, dass sich die Gemeinschaften des Rats der Baptistengemeinden registrieren lassen. Die Gemeinden dieses Baptistenbundes streben jedoch keine Erlaubnis des Staates zur Ausübung ihres Rechts auf Religions- bzw. Glaubensfreiheit an.
Eine erfreuliche Nachricht gibt es in einer anderen Angelegenheit: Das Landgericht Turkistan hat der Berufung des Zeugen Jehovas Daniyar Tursynbayev, eines usbekischen Staatsbürgers, stattgegeben und sowohl seine Verurteilung zu einer Geldstrafe als auch die Verfügung seiner Abschiebung aufgehoben. Somit wird er nicht von seiner Frau und seinem Kind getrennt.
In Kasachstan unterliegt die Ausübung des Rechts auf Religions- bzw. Glaubensfreiheit strengen Restriktionen, die im Widerspruch zur den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes stehen. Nur staatlich registrierte Religionsgemeinschaften dürfen Gottesdienste abhalten und zwar nur an staatlich genehmigten Orten. Muslime unterliegen besonders strengen Kontrollen. Sie dürfen sich ausschließlich in Moscheen, die der staatlich kontrollierten Zentralorganisation der Muslime unterstehen, versammeln.
Das Regime ist keinesfalls gewillt, von diesem restriktiven Kurs abzugehen. Im Gegenteil, es scheint so, als wären weitere Einschränkungen der Ausübung der Religions- bzw. Glaubensfreiheit beabsichtigt. Bei einer Rede in Burabai am 14. März 2025 schien Präsident Kasym-Zhomart Tokayev die Sorge einiger Politiker über den von ihnen wahrgenommenen „wachsenden Einfluss nicht traditioneller religiöser Bewegungen unter jungen Menschen“ zu teilen
Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 9. Januar 2026)
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der EAÖ