23.11.2020

Deutschland: Grüne wollen „plurales Religionsverfassungsrecht“

Grundsatzprogramm: Islamische Religionsgemeinschaften sollen „mittelfristig gleichberechtigt“ werden

Berlin (idea) – Die Partei Bündnis 90/Die Grünen will das deutsche Staatskirchenrecht zu einem „pluralen Religionsverfassungsrecht weiterentwickeln“. Das geht aus dem neuen Grundsatzprogramm hervor, das am 22. November auf dem digitalen Parteitag beschlossen wurde. Unter der Überschrift „Zusammen leben“ heißt es in dem Text unter anderem, die Kirchen seien „Teil und Stütze unserer Gesellschaft“, zur Religionsfreiheit gehöre aber auch das Recht auf Religions- und Weltanschauungskritik. Der säkulare Staat müsse religiös neutral sein. Das bedeute aber kein Verbot, mit Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zusammenzuarbeiten. Voraussetzung für eine Kooperation sei „die uneingeschränkte Anerkennung der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes und die Unabhängigkeit von autokratischen Regimen“. Die Partei unterstütze das Bestreben von Muslimen, „mittelfristig anerkannte und gleichberechtigte Religionsgemeinschaft(en) im Sinne und nach den Regeln des Grundgesetzes bilden zu können“. Das Ziel seien Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften. Als weiteres Ziel nennen die Grünen die Selbstentfaltung des jüdischen Lebens und die Sicherheit jüdischer Einrichtungen in Deutschland. Auch das Existenzrecht und die Sicherheit des Staates Israel mit gleichen Rechten für alle seine Bürger seien „unverhandelbar“.

Lebensschützer kritisieren das Programm

Kritik an dem neuen Grundsatzprogramm übte die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA). Die Partei habe darin mit der Forderung nach einem „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ ihre Sensibilität für den Schutz des menschlichen Lebens an dessen Ende zu Grabe getragen, erklärte die ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski (Fulda) in einer Stellungnahme. Darüber hinaus begreife die Partei in dem Programm „selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche“ als „Teil einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung“ und wolle sicherstellen, dass sie von Ärzten durchgeführt würden. Damit lege sie „unweigerlich Hand an das Weigerungsrecht von Ärzten und Hebammen“, an der Tötung ungeborener Kinder mitzuwirken. Das fordere „ebenso wie die Negierung des Lebensrechts ungeborener Kinder den entschiedenen Widerstand von Lebensrechtlern heraus“, so Kaminski. ALfA mit Sitz in Augsburg hat nach eigenen Angaben rund 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht.