26.03.2021
Schottland: Gottesdienstverbot ist rechtswidrig
Glasgow (IDEA)/ 25.03.2021 – Das umfassende Gottesdienstverbot in Schottland ist rechtswidrig. Das hat das oberste schottische Zivilgericht am 24. März entschieden. Anders als in England, Wales und Nordirland mussten die Kirchen dort wegen der Corona-Pandemie trotz der Bereitschaft, alle Hygienemaßnahmen einzuhalten, seit dem 24. Februar komplett schließen.
Dagegen hatte der katholische Priester Tom White (Glasgow) geklagt. Unterstützung erhielt er von der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International.
White äußerte sich laut einer ADF-Mitteilung dankbar über das Urteil: „Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Glaubens für die Gesellschaft. Jetzt können wir darauf vertrauen, dass Gläubige in Krisenzeiten nicht mehr ohne die Kirche als Quelle der Hoffnung, des Trostes und der lebenswichtigen geistigen Nahrung ausharren müssen.“ Laut ADF hatte sich eine überkonfessionelle Koalition aus 27 Kirchenleitern dem Priester angeschlossen.
Dem Gericht zufolge wurden die Kirchen im Vergleich zu anderen öffentlichen Einrichtungen ungerecht behandelt. So hätten Textilreinigungen, Spirituosengeschäfte und Fahrradhändler die Erlaubnis zur Öffnung gehabt. Nach dem Gerichtsurteil dürfen die Kirchen dies nun ab sofort ebenso tun.
Der Direktor von „ADF UK“, Ryan Christopher, betonte, dass Religions- und Glaubensfreiheit Menschenrechte seien, die im höchsten Ausmaß geschützt werden müssten: „Die Rechte gläubiger Menschen dürfen nicht mehr auf diese Weise untergraben werden.“
Quelle: Idea Schweiz
https://www.ideaschweiz.ch/artikel/schottland-gottesdienstverbot-ist-rechtswidrig