29.03.2021

Krim: Bisher längste Gefängnisstrafe für Ausübung der Religionsfreiheit

Am 29. März verhängte ein Gericht in Sewastopol das strengste Urteil, das je in der Krim wegen Ausübung der Religionsfreiheit ergangen ist. Richter Pavel Kyrillo verurteilte den 54-jährigen Zeugen Jehovas Viktor Staschevsky aufgrund einer Anklage im Zusammenhang mit „Extremismus“ zu sechs ein halb Jahren Haft in einem Arbeitslager allgemeinen Regimes, gefolgt von sieben Jahren eingeschränkter Freiheit. Staschevsky bestritt die Anklagepunkte und hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Verurteilte hat zwei Kinder und betreut zusätzlich seine Mutter, die über 80 Jahre alt. ist. Zwei weitere Zeugen Jehovas, Sergei Filatov und Artyom Gerasimov verbüßen Haftstrafen von je sechs Jahren, ebenfalls aus Gewissensgründen. Sie wurden bereits in ein Arbeitslager in Russland verlegt. Der Muslim Renat Suleimanov, dessen Haftstrafe wegen des Führens von Glaubensgesprächen innerhalb einer Moschee im Dezember 2020 endete, ist aus dem Arbeitslager in Russland auf die Krim zurückgekehrt, unterliegt aber für ein weiteres Jahr Einschränkungen seiner Freiheit.

Russland begann nach der Annexion der Krim im März 2014 die innerhalb Russlands geltenden Einschränkungen der Religions- bzw. Glaubensfreiheit, einschließlich der russischen Gesetze gegen den Extremismus, auch auf der Krim durchzusetzen. Die Annexion der zuvor zur Ukraine gehörenden Krim wird weder von der Ukraine noch völkerrechtlich anerkannt.

Quelle: Forum 18, Oslo (Meldung vom 1. April 2021)

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA