30.04.2021

Finnland: Staatsanwaltschaft klagt christliche Politikerin an

Vorwurf: „kriminelle Hetze gegen eine Minderheitengruppe“

Helsinki (IDEA) – Die finnische Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage wegen angeblicher Hassrede gegen die christdemokratische Parlamentsabgeordnete und frühere finnische Innenministerin Päivi Räsänen erhoben. Das teilte die Politikerin in einer Presseerklärung mit. Die Anklagebehörde werfe ihr „kriminelle Hetze gegen eine Minderheitengruppe“ vor, so die bekennende Christin. Im Fall einer Verurteilung droht ihr eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Der Grund für die Anklage: Die Politikerin hatte in der Vergangenheit mehrfach öffentlich geäußert, dass praktizierte Homosexualität aus biblischer Sicht Sünde sei. Konkret geht es unter anderem um eine Broschüre mit dem Titel „Er schuf sie als Mann und Frau – Homosexuelle Beziehungen stellen das christliche Menschenbild infrage“, die Räsänen 2004 verfasst hatte. Außerdem hatte sie sich 2019 in sozialen Netzwerken kritisch über die Teilnahme der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands an einer Homosexuellen-Parade geäußert. Darüber hinaus äußerte Räsänen ihre Ansicht im Dezember 2019 im Radio in einer Diskussionsrunde des Finnischen Rundfunks zum Thema „Was würde Jesus über Homosexuelle denken“.

Räsänen: Ich habe Homosexuelle nicht diffamiert

In ihrer Pressemitteilung erklärte die Politikerin, die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft sei überraschend und schockierend. Sie habe sich nicht der Bedrohung, Verleumdung oder Beleidigung einer Minderheit schuldig gemacht, sondern lediglich die Lehre der Bibel über Ehe und Sexualität vertreten. Sie habe auch in keiner Weise Homosexuelle diffamiert, sondern sich stets dafür ausgesprochen, deren Menschenrechte und ihre Menschenwürde zu respektieren. „Die Lehre der Bibel ist jedoch sehr klar in der Lehre, dass die Ehe eine Verbindung zwischen Mann und Frau ist und dass das Praktizieren von Homosexualität gegen den Willen Gottes ist“, so Räsänen. Die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft werfe die Frage auf, „ob es in Finnland erlaubt ist, seine Überzeugung zu äußern, die auf der traditionellen Lehre der Bibel und der christlichen Kirchen beruht“.