03.05.2006

Rumänien: Schutz der Religionsfreiheit anerkennen

Es gibt einen Gesetzentwurf für Religionsgemeinschaften
mit unterschiedlichen Rechten. So wird z.B. den nicht
registrierten religiösen Gruppen unmöglich gemacht,
Eigentum zu erwerben und Kirchen oder Versammlungsgebäude
zu errichten. Anerkennung durch die Regierung
würde nur dann denkbar, wenn eine religiöse Vereinigung
„aufgrund ihrer Aktivitäten, beständigen Mitgliederzahl,
Stabilität und öffentliches Interesse verbürgt" sei und seit
12 Jahren im Staatsgebiet tätig war. Es ist daher
erforderlich, dass die EU die Zeit der Debatten nützt, um
Druck auf Rumänien auszuüben, um die Bedeutung des
Schutzes der Religionsfreiheit und Menschenrechte
anzuerkennen.