28.12.2011
Ägypten: Soldaten wegen „Totschlags“ angeklagt
In Ägypten ist derzeit vieles im Umbruch. Die Forderungen nach der Wiedereinführung der diskriminierenden, 1839 abgeschafften „Kopfsteuer“ für Christen werden immer lauter und nun kommt folgende Nachricht:
Das Oberste Militärtribunal Ägyptens trifft seit dem 27. Dezember 2011 Vorbereitungen für einen Prozess gegen drei Militärpolizisten, die am „Masbiro-Massaker“ vom 09. Oktober 2011 beteiligt gewesen sein sollen. Diese sollen wegen 14 Tötungsdelikten belangt werden. Ungern erinnern wir uns noch an die Ereignisse des 09. Oktober 2011: Im Zuge eines Umzuges koptischer Christen in Kairo, der am Radio- und TV-Gebäude „Masbiro“ enden sollte, kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen gegen die Demonstranten. Von Häusern aus wurden sie angegriffen, Provokateure wiegelten die anwesenden Militärs und Polizisten gegen sie auf, so dass schließlich 35 Tote und mehr als 300 Verletzte zu beklagen waren.
Selbst bis zu den Krankenhäusern wurden die Opfer des Angriffes verfolgt, wie Augenzeugen damals berichteten und die Filmaufnahmen von gepanzerten Fahrzeugen, die mit voller Geschwindigkeit in und über Demonstrantengruppen herüberführen, werden sich so schnell nicht mehr aus dem kollektiven Gedächtnis der Menschheit löschen lassen. Nun kommt es zum ersten Prozess gegen die offensichtlich desorientierten, vielleicht gar in Komplizenschaft zu den Anstiftern der Gewalt stehenden Sicherheitsorgane des Landes am Nil.
Die Anklageschrift sagt aus, dass sie die Toten verschuldeten durch „ihre Fehler und ihr Vernachlässigen der gebotenen Vorsichtmaßnahmen“. Angesichts der Fakten natürlich ein schlechter Witz, über den niemand lachen kann. Allein die Anklage wegen „Totschlags“ ist gelinde gesagt als kosmetische Maßnahme zu betrachten, die besorgte Liberale im Inland und die Weltöffentlichkeit beschwichtigen sollen. Beobachter wundern sich ohnehin darüber, dass nur die wohlgefilmten Panzerfahrten überhaupt zu einer Anklage führten, während die gezielten Schüsse auf Kopten weiterhin nicht untersucht werden.
Quelle: aina.org