11.04.2012
Deutschland: Kann man kostenlose Koranverteilung stoppen?
Debatte um Aktion der radikal-islamischen Salafisten – Politik besorgt
Deutschland: Kann man kostenlose Koranverteilung stoppen?
Debatte um Aktion der radikal-islamischen Salafisten – Politik besorgt
Berlin/Göttingen (idea) – Kann und soll man die kostenlose Koranverteilung durch radikal-islamische Salafisten in Fußgängerzonen deutscher Großstädte rechtlich unterbinden? Diese Frage wird unter Politikern und Rechtsexperten diskutiert. Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes, der diese als gewaltbereit geltende islamische Strömung beobachtet, will sie im deutschsprachigen Raum 25 Millionen Koran-Exemplare an Nichtmuslime verteilen. Nach Angaben einer Sprecherin der Sicherheitsbehörde in Berlin soll die Kampagne vor allem dazu dienen, Interessierte in Kontakt mit der salafistischen Szene zu bringen und sie im Sinne ihrer politisch-extremistischen Ideologie zu beeinflussen. Diese Strömung hat nach Schätzung des Verfassungsschutzes etwa 3.800 Anhänger in Deutschland. Salafisten treten für die absolute Geltung der Scharia, des islamischen Religionsgesetzes, ein und wollen Staat, Gesellschaft und das Leben des Einzelnen nach ihren Normen umgestalten. Ziel ist in letzter Konsequenz ein Gottesstaat. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert ein Einschreiten gegen die Verteilaktion. „Wo immer dies möglich ist, muss diese aggressive Aktion gestoppt werden“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günther Krings der Zeitung „Rheinische Post“ (Düsseldorf). Zwar sei gegen die Verbreitung religiöser Schriften prinzipiell wenig einzuwenden. Die radikale Gruppe der Salafisten störe aber mit ihrem aggressiven Vorgehen den religiösen Frieden. Insbesondere vor Schulen sei die Koranverteilung nicht hinnehmbar. Krings äußerte die Erwartung, dass der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) den Kommunen „ordnungsrechtliche Möglichkeiten zur Eindämmung dieser Aktion aufzeigt“. Die Salafisten sind schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen aktiv. Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sieht die „massenhafte Verteilung des Korans“ durch Salafisten „äußerst kritisch“. Er forderte, „den Umtrieben der wachsenden radikal-salafistischen Bewegung in Deutschland“ Einhalt zu gebieten. Der Salafismus sei der „geistige Nährboden, auf dem islamistischer Terrorismus gedeiht“. Die Unionsfraktion werde in der kommenden Sitzung des Innenausschusses die Bundesregierung um einen ausführlichen Bericht zu den salafistischen Aktivitäten bitten.
„Große Sorge“ bei der SPD
Auch die Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Kerstin Griese, betrachtet die Koranverteilung der Salafisten mit „großer Sorge“. Sie sehe allerdings keine rechtliche Handhabe, um dies zu verhindern. Grundsätzlich sei nichts gegen die Verbreitung religiöser Schriften einzuwenden, solange damit nicht Aufrufe zu Straftaten oder Verunglimpfungen verbunden seien. „Aus meiner Sicht sind aber die Einstellungen und Motive der dahinter stehenden Personen äußerst bedenklich“, erklärte Griese auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Zudem seien die Vernetzung der Salafisten und die ihnen zu Verfügung stehenden finanziellen Mittel „sehr problematisch“. Die Beobachtung der Gruppe um den Initiator der Verteilaktion, Abou Nagie, müsse daher weitergehen. Laut Griese ist die Rechtfertigung von Gewalt durch die Salafisten „entschieden abzulehnen und mit allen Mitteln zu bekämpfen“. Es sei bedauerlich, dass der Islam von dieser radikalen Gruppe missbräuchlich genutzt werde, um ihr Weltbild zu verbreiten. Griese: „Mir ist ein friedliches Miteinander der Religionen in Deutschland wichtig. Wir brauchen dafür mehr Aufklärung über den Islam als anerkannte und friedliche Weltreligion.“
EKD-Institut sieht keine Handhabe gegen die Aktion
Der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, Prof. Hans Michael Heinig (Göttingen), sieht „keine Handhabe“, um gezielt gegen die Verteilung des Korans als dem Heiligen Buch einer Weltreligion vorzugehen. Dabei handele es sich um eine klassische Missionsaktivität. „Und Missionstätigkeiten sind Teil der freien Religionsausübung und damit grundgesetzlich geschützt“, sagte Heinig gegenüber idea. Anders sähe es nach seinen Worten aus, wenn die Salafisten an ihren Info-Ständen Propagandamaterial verbreiten würden. Dem Kirchenjuristen zufolge wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als die „offene geistige Auseinandersetzung mit dieser islamischen Gruppe zu suchen oder sie zu verbieten“.