24.04.2012

Ägypten: Kopten fordern Einführung der Zivilehe

GFM: Scheidungsrecht und Gleichheit vor dem Gesetz sind Teil der Menschenrechte

Ägypten: Kopten fordern Einführung der Zivilehe

GFM: Scheidungsrecht und Gleichheit vor dem Gesetz sind Teil der Menschenrechte

Kairo/Frankfurt am Main (24. April 2012) - Die koptische Gruppe "die koptischen 38" forderte am gestrigen Montag in einer Pressekonferenz in Kairo die Umsetzung von Verordnungen aus dem Jahre 1938. Diese Verordnungen würden Kopten unter sehr restriktiven Bedingungen die Möglichkeit geben, eine Ehe aufzulösen. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, gäbe es für die christliche Minderheit in Ägypten bisher de facto gar keine Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Dies sei jedes Jahr für zahlreiche Kopten ein Grund, zum Islam zu konvertieren, so die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsgesellschaft.

Nach Angabe der IGFM wurde die koptische Gruppierung im Jahr 2011 gegründet, um sich für eine Lockerung der restriktiven Scheidungsgesetze der koptischen Kirche einzusetzen. Im Rahmen der Pressekonferenz forderte die Gruppe nun die Wiedereinführung der Verordnungen von 1938, die Kopten in neun sehr spezifischen Fällen eine Scheidung zugestehen, darunter versuchter Mord, eine Gefängnisstrafe von mindestens sieben Jahren, Verlassen der Familie für fünf Jahre, chronische Krankheiten, Geisteskrankheit, Potenzstörungen und unlösbare Konflikte.

Der kürzlich verstorbene koptische Papst Shenouda III schaffte die Verordnungen aus dem Jahr 1938 ab. Für Kopten war forthin nur mehr eine Annullierung der Ehe in zwei Fällen möglich: Erwiesener Ehebruch des Partners oder Konversion zum Islam. Wie die IGFM betont, existiere in Ägypten keine Zivilehe und kein säkulares Ehe- und Familienrecht. Ägyptische Christen hätten keine Möglichkeit, ein weiteres Mal zu heiraten, auch dann nicht, wenn sie de facto seit Jahren in Scheidung lebten.

Raafat Reid, einer der Begründer der Gruppe erklärt: "Die Verordnungen wurden 1876 von einem Priester verfasst und nicht, wie die meisten denken, von Säkularisten im Jahre 1938. Es war also ein Geistlicher, der diese Veränderungen des Personenstandsrechtes einbrachte (...) Dennoch finden wir keinen Zugang zur Kirche, da sie das Konzept der Scheidung grundsätzlich ablehnt."

Bindende völkerrechtliche Verpflichtungen

Die IGFM erinnert daran, dass das Recht auf Scheidung in Artikel 23 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verankert ist, den Ägypten 1982 ratifiziert hat. Der sogenannte "Zivilpakt" stellt für alle Vertragsstaaten - darunter auch Deutschland - bindendes Völkerrecht dar. Die IGFM fordert daher die Einführung einer Zivilehe in Ägypten, um für Muslime und Kopten, Männer und Frauen gleichermaßen das Recht auf Scheidung zu gewährleisten.

Scheidungsrecht für Muslime

Auch für Muslime verstoße das ägyptische Eherecht nach Aussage der IGFM gegen internationale Menschenrechtsstandards. Diskriminiert seien vor allem muslimische Frauen: Kürzlich beriet Ägyptens Parlament die Abschaffung der erst im Jahr 2000 eingeführten "khula"-Scheidung (umgangssprachlich oft "Freikaufen" genannt). Diese Art der Scheidung kann auf Initiative der Frau eingeleitet werden und erfordert zumindest in der Theorie nicht die Zustimmung des Ehemannes. Muslimische Männer benötigen in Ägypten kein Scheidungsverfahren. Es genügt, wenn Sie dreimal die Formel "Ich verstoße Dich!" aussprechen.

Die IGFM betont, dass es für muslimische Frauen ohne diese Form der Scheidung in der Praxis fast unmöglich würde, sich aus einer gescheiterten und gewalttätigen Ehe zu befreien. Nach islamischem Eherecht habe der Mann in Ägypten das Recht, seine Frau zu schlagen und sie jederzeit ohne Unterhaltsansprüche zu verstoßen. Muslimische Frauen könnten sich, wenn überhaupt, nur nach langen Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang scheiden lassen.