28.04.2012
Kasachstan: Methodisten mit Geldstrafe belegt
Letzte Gemeinschaft der Ahmadiyya Muslime geschlossen - ist Methodistenkirche als nächstes dran?
Kasachstan: Methodisten mit Geldstrafe belegt
Letzte Gemeinschaft der Ahmadiyya Muslime geschlossen - ist Methodistenkirche als nächstes dran?
Öffentliche Versammlungen der Ahmadiyya Muslime mussten in ganz Kasachstan eingestellt werden. Die in Indien entstandene und innerhalb der islamischen Gemeinschaft umstrittene friedliche Gruppierung - sie lehnt den Dschihad ab - musste kürzlich die von den Behörden erzwungene Schließung ihrer letzten legalen Versammlungsstätte in der wirtschaftlichen Hauptstadt Almaty erleben.
Dasselbe Schicksal droht einer kleinen Methodistenkirche in Taldykorgan in der Nähe von Almaty. Larissa Kim, die Frau des Pastors Verlery Kim und Besitzerin der Wohnung, in der sich die Gemeinschaft zum Gottesdienst versammelt, wurde im April von der Inspektion für Raumordnung mit einer Geldstrafe belegt, weil sie ihre Privatwohnung für Gottesdienste nutzt. Für den Fall, dass sie die Strafe nicht bis 11. Mai bezahlt, wurde ihr ein Verwaltungsstrafverfahren angedroht, bei dem eine höhere Geldstrafe verhängt werden kann. Pastor Kim erklärte gegenüber Forum 18, dass er die Schließung der Gemeinde durch die Behörden befürchtet. Die Privatwohnung ist gleichzeitig die legale Adresse der registrierten Methodistengemeinde. Dennoch wird von den Behörden behauptet, die Nutzung für Gottesdienste würde das Raumordnungsgesetz verletzen. Pastor Kim berichtet, dass die Gemeinde seit 1997 besteht und 2001 in Almaty registriert wurde. 2008 wurde sie in Taldykorgan neu registriert, da das Ehepaar Kim in die nahe gelegene Stadt übersiedelte. „Wir hatten bis jetzt keine Probleme, doch plötzlich wurde das zum Problem“, klagt Pastor Kim. Man müsse das Privathaus neu als Gottesdienststätte registrieren, falls man es weiterhin für religiöse Zwecke verwenden wolle, erklärte Inspektor Attar Kuttybayev von der örtlichen Inspektion für Raumordnung von Taldykorgan. Am 19. April erklärte der Inspektor auf Anfrage gegenüber Forum 18, dass sein Amt alle Religionsgemeinschaften überprüft.
Überdies scheinen die kasachischen Behörden die Razzien gegen nicht registrierte Religionsgemeinschaften zu intensivieren, insbesondere gegen nicht registrierte Baptistengemeinden, die sich in Privatwohnungen und -häusern versammeln. Entgegen den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Kasachstans ist jede religiöse Betätigung ohne staatliche Registrierung durch das neue Religionsgesetz von 2011 verboten. Seit Anfang 2012 haben die kasachischen Behörden die Registrierung von über 500 „kleinen religiösen Gruppen“ (das sind Gruppen mit unter 50 Mitgliedern) aufgehoben und ihnen damit das Existenzrecht entzogen.
Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA