25.02.2012

Kasachstan:Verbote nach neuem Gesetz

Kleine Religionsgemeinschaften nach dem neuen Gesetz verboten.

Kasachstan:Verbote nach neuem Gesetz

Kleine Religionsgemeinschaften nach dem neuen Gesetz verboten.

Im Zuge ihres Vorhabens, die Anzahl der rechtmäßig existierenden religiösen Organisationen zu reduzieren, haben die Behörden von Kasachstan die Registrierung von 579 „kleinen religiösen Gruppen“ im ganzen Land aufgehoben und sie damit ihres Existenzrechts beraubt. Die Behörden unternehmen auch Anstrengungen, um die kleinen Gemeinschaften zu zwingen, ihre Aktivitäten einzustellen. So haben Abteilungen der Behörde für religiöse Angelegenheiten in den Regionen Karaganda und Akmola Briefe an die innenpolitischen Abteilungen aller Bezirksverwaltungen in diesen Regionen gesandt, in denen sie diese auffordern, allen kleinen Religionsgemeinschaften ihre Registrierungszertifikate abzunehmen und diesen mitzuteilen, dass sie unverzüglich alle Aktivitäten einstellen müssen. Die Behörden begründen ihre Forderungen mit dem im Oktober 2011 verabschiedeten neuen Religionsgesetz, das entgegen den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Kasachstans jede Ausübung der Religionsfreiheit ohne staatliche Registrierung verbietet. Auf Grund dieser Aufforderungsschreiben luden die Leiter der innenpolitischen Abteilungen mehrerer Bezirksverwaltungen die Leiter kleiner Religionsgemeinschaften vor und forderten sie auf, alle Aktivitäten einzustellen. Im Bezirk Bulandy der Region Akmola wurden Moscheen, Adventistengemeinden und eine unbekannte Anzahl von Baptistengemeinden aufgefordert, ihre Registrierungszertifikate zurückzugeben. Kulyan Seydahmetova, die Leiterin der innenpolitischen Abteilung des Bezirks, erklärte,  diese kleinen Gemeinschaften wären nach dem neuen Gesetz verboten und dürften bis zu einer Registrierung als juristische Personen nicht tätig werden. Bedingungen für eine solche Registrierung wurden allerdings bisher nicht veröffentlicht. Überdies ist es extrem schwierig, die erforderlichen Unterschriften von fünfzig erwachsenen Mitgliedern einer Gemeinschaft zu bekommen, die selbst für die Registrierung auf der niedrigsten Ebene, d. h. bei den Ortsbehörden, erforderlich sind. Viele Mitglieder kleiner Gemeinschaften möchten ihre persönlichen Daten aus Furcht vor staatlichem Druck nicht vor den Behörden bekannt geben. 

Gaukhar Alkeyeva, die Rechtsvertreterin der presbyterianischen Gnadenkirche in Karaganda und Pastor Oleg Vlasenko von der Adventistengemeinde in Astana erklärten gegenüber Forum 18, dass ihre als kleine Religionsgemeinschaften registrierten Zweige in Akmola und Karaganda aufgefordert wurden, ihre Registrierungszertifikate zurückzugeben und ihre Aktivitäten einzustellen. Auch Franz Thiessen, der Vorsitzende des Baptistenbundes von Kasachstan, erklärte, dass die kleinen Gemeinden des Bundes im ganzen Land ebenfalls gewarnt wurden, wollte aber aus Furcht vor staatlichen Repressionen keine näheren Angaben machen, um welche Gemeinden es sich konkret handelte.

Selbst eine als juristische Person registrierte unabhängige Moschee in der Region Karaganda wurde im Januar zur Neuregistrierung bis 14. Februar aufgefordert, wobei diese Frist unmöglich einzuhalten ist, zumal noch keine Bedingungen für Neuregistrierungen veröffentlicht wurden. Die Schließung unabhängiger Moscheen wurde von den Behörden bereits vor Verabschiedung des neuen Religionsgesetzes angedroht.

Saule Ibrayeva, die Vorsitzende der Behörde für religiöse Angelegenheiten der Region Akmola, die Unterzeichnerin der Aufforderung zur Rückgabe der Registrierungszertifikate samt Aufforderung zur sofortigen Einstellung aller Aktivitäten an die kleinen Religionsgemeinschaften ihres Bezirks, erklärte auf die Frage, ob Angehörige einer kleinen Gruppe zu Hause für sich selbst predigen sollen oder wie sie das Abendmahl empfangen können: „Das ist das Gesetz und alle haben ihm zu gehorchen. Hier ist nicht Norwegen. Das ist Kasachstan. Wir habe unsere eigenen Gesetze“.

Viele kleine Gemeinden wollen ihre Gottesdienste trotz des staatlichen Verbots fortsetzen. Mit Überwachungsmaßnahmen, Razzien und hohen Geldstrafen, wie kürzlich gegen den Flickschuster und Leiter einer nicht registrierten Baptistengemeinde, Aleksei Asetov verhängt, ist leider zu rechnen.

Quelle: Forum 18, Oslo

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA