14.06.2012

Pakistan: Zwangsehen gegen Christinnen

Zwangsehen: das am meisten verbreitete Verbrechen gegen Frauen

Pakistan: Zwangsehen gegen Christinnen

Zwangsehen: das am meisten verbreitete Verbrechen gegen Frauen

Islamabad (Fidesdienst) - Die Zwangsehe ist das in Pakistan am meisten verbreitete Verbrechen gegen Frauen. Dies geht aus einem Bericht des Netzwerks ,,Free and Fair Election Pakistan" (FAFEN) hervor, der offizielle Anklagen in 77 Distriktbüros der Polizei im Monat März 2012 dokumentiert. Die Zwangsehen haben damit Vergewaltigungen abgelöst, die bisher das am häufigsten verübte Verbrechen gegen Frauen waren. Von den beobachteten Distrikten befinden sich 27 in Punjab, 21 in Sind, 19 in Khyber Pakhtunhwa und 9 in Belutschistan und einer in der Hauptstadt Islambad. Die Zwangsehen stiegen im Vergleich zum Vormonat von 314 auf 653. Allein im Lahore, der Hauptstadt der Provinz Punjab wurden 222 Anzeigen erstattet. In 220 Fällen wurden Frauen Opfer einer Vergewaltigung, in 270 Fällen wurden sie angegriffen oder belästigt und in 37 Fällen waren sie Opfer eines Ehrendelikts. Von insgesamt 41.000 Strafanzeigen betreffen 9% Frauen. Wie aus Daten hervorgeht, die dem Fidesdienst vorliegen, werden jedes Jahr rund 1.000 Mädchen und junge Frauen aus religiösen Minderheiten (Christen und Hindus) zur Heirat gezwungen. 

Gesetzentwurf soll zur Bekämpfung des Phänomens beitragen

Islamabad (Fidesdienst) - Ein neuer Gesetzentwurf soll dem Phänomen der Zwangsbekehrungen und Zwangsehen entgegenwirken. Der Entwurf wurde auf Initiativen der ,,Kommission für Minderheiten in Pakistan" beim Parlament eingereicht, die bereits in den vergangenen Wochen auf das Problem hingewiesen hatte. Unter anderem sieht der Entwurf vor, dass Konvertiten erst sechs Monate nach ihrem Religionsübertritt heiraten dürfen.
Die erst vor kurzem geschaffene Kommission fordert, dass zukünftig Richter die Erklärungen im Hinblick auf eine angebliche Bekehrung registrieren sollen. Bisher ist die Polizei für die Entgegennahmen des so genannten ,,First Information Report" zuständig, den ein Angehöriger des Konvertiten auf der Grundlage des Paragraphen 161 des Strafgesetzes eingereicht. Die zuständige Polizeistelle leitet die Erklärung an ein Gericht weiter, wobei nach Ansicht der Kommission die Aussage oft zugunsten von Muslimen gefälscht wird. Wie der Minister für Harmonie Akram Mashi Gill mitteilt wird die Kommission auch den ,,Rat für islamische Ideologie" um Zustimmung zu dem neuen Gesetzentwurf bitten.
Die Kommission möchte auch einen Entwurf für ein ,,Gesetz zu christlichen und hinduistischen Ehen" auf den Weg bringen, das die Gültigkeit dieser Ehen garantieren soll. Diesem sollen Parlamentarier zustimmen, die religiöse Minderheiten vertreten, um den Entwurf gemeinsam beim Parlament einzureichen. (PA)