01.03.2012

Deutschland: Muslime fordern staatliche Anerkennung des Islam

Islamexperte: Wertschätzung erwirbt man durch Transparenz und Gemeinsinn

Deutschland: Muslime fordern staatliche Anerkennung des Islam

Islamexperte: Wertschätzung erwirbt man durch Transparenz und Gemeinsinn

Muslime fordern zu Unrecht staatliche Anerkennung des Islam

Berlin (idea) – Das negative Bild des Islam in der Öffentlichkeit, das Vertreter muslimischer Verbände häufig beklagen, hängt nicht mit fehlender staatlicher Anerkennung des Islam zusammen. Dieser Ansicht ist der Islamexperte der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) in Berlin, Friedmann Eißler. Wie er in der von der EKD-Einrichtung herausgegebenen Zeitschrift „Materialdienst“ äußert, erwecken islamische Funktionäre wie der Sprecher des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland, Bekir Alboga (Köln), zu Unrecht den Eindruck, „dass eine mutwillige Verweigerung eines Status, der Muslimen längst zustehe, schuld an offenkundigen Missständen wie Ablehnung, Diskriminierung und Verfolgung“ sei. Laut Eißler gehört es nicht zu den Aufgaben des Staates, Religionsgemeinschaften anzuerkennen. Das Grundgesetz  erwarte vom Staat, allen Religionsgemeinschaften eine ungestörte Ausübung ihres Glaubens zu garantieren. Darüber hinaus könne der Staat einzelnen Religionsgemeinschaften den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verleihen und ihnen damit Steuerbefreiung und Sonderregelungen im Arbeits- und Sozialrecht gewähren. Dies setze eine im Alltag bewiesene Rechtstreue voraus. Eißler zufolge steht hinter der Forderung der muslimischen Verbände nach staatlicher Anerkennung der Wunsch nach mehr sozialer Akzeptanz und Wertschätzung. Dies lasse sich jedoch nicht einfordern, sondern nur „durch Transparenz, Repräsentanz und solidarischen Gemeinsinn auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erwerben“. Dafür bedürfe es Taten statt gleichbleibender Forderungen. Bislang erfüllten die muslimischen Verbände, die zwischen 20 und 30 Prozent der Muslime in Deutschland repräsentieren, nicht die rechtlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Es darf keinen Scharia-Vorbehalt geben

Laut Eißler versucht die Politik dennoch, den Verbänden entgegenzukommen. Dies habe beispielsweise zur Errichtung eines Islam-Instituts an der Universität Tübingen geführt. Dort sollen u. a. Religionslehrer für den Islam-Unterricht und Geistliche ausgebildet werden. Allerdings müsse der Staat im Umgang mit muslimischen Verbänden darauf achten, dass die Voraussetzungen einer religiös-weltanschaulich pluralen Gesellschaft gewahrt bleiben, schreibt Eißler. Die Formulierungen der vor zehn Jahren beschlossenen Islamischen Charta seien ungenügend. Darin heiße es, dass sich Muslime zur „Anerkennung der lokalen Rechtsordnung“ und zur Bejahung eines „vom Koran anerkannten religiösen Pluralismus“ verpflichten und „im Kernbestand der westlichen Menschenrechtserklärung keinen Widerspruch zum Islam“ sehen. Diesen Aussagen habe offiziell kein führender Muslim in Deutschland bisher widersprochen, so Eißler.

Im Koran werden Juden als Affen und Schweine bezeichnet

Auch müsse es möglich sein, an der Universität den Koran als ein literarisches Produkt des 7. Jahrhunderts darzustellen. Andernfalls wären Sätze, in denen Juden als Affen und Schweine bezeichnet werden, immer noch gültig. Eißler zufolge muss der Staat „jedem Scharia-Vorbehalt und allen religiösen Tabuzonen“ entgegentreten. Beim Beirat des Tübinger Islam-Instituts sieht er die Gefahr, dass dieses Gremium eher die gegenwärtigen Machtverhältnisse zwischen den muslimischen Verbänden widerspiegele, als dass es die Vielfalt muslimischen Lebens in Deutschland abbilde.