10.03.2012
Turkmenistan: Situation Religionsfreiheit März 2012
Im Vorfeld der Überprüfung der Situation in Turkmenistan bei den Vereinten Nationen in Übereinstimmung mit den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte am 15. und 16. März stellt der Nachrichtendienst Forum 18 fest, dass die Religions- bzw. Glaubensfreiheit und andere Menschenrechte nach wie vor in höchstem Maße eingeschränkt sind. Das Land wird weiterhin von einem der repressivsten Regimes der Welt regiert. Die Menschenrechtsverletzungen haben seit dem Amtsantritt von Präsident Gurbanguly Berdymukhamedov im Dezember 2006 weiter zugenommen. Nach der Präsidentenwahl im Februar 2012 behauptete das Regime, der Amtsinhaber hätte 97 Prozent der Stimmen bekommen.
Ernsthafte und systematische Menschenrechtsverletzungen sind dokumentiert. Unter anderem wurden und werden Gewissensgefangene, darunter auch Wehrdienstverweigerer, in Gefängnissen festgehalten und sind Schlägen und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Der ehemalige Gewissensgefangene Wjatscheslav Klataevsky, ein Baptist, beschrieb die Bedingungen in den Arbeitslagern 2007 als „wie aus dem Mittelalter“ Das Recht auf faire Verfahren ist nicht gewährleistet. So wurde Pastor Ilmurad Nurliev im Oktober 2010 aufgrund falscher Anklagen wegen Betrugs zu vier Jahren Haft und Zwangsbehandlung seiner (nicht vorhandenen) Drogensucht verurteilt. Diese wurde allerdings nie eingeleitet und Nurliev kürzlich im Zuge einer Amnestie freigelassen, jedoch ohne rehabilitiert zu werden.
Die Religionsgemeinschaften und ihre Leiter unterliegen einer strikten staatlichen Kontrolle. Das Amt des sunnitischen Mufti - die Zentrale der einzigen zugelassenen Form der islamischen Mehrheitsreligion - wird vom Staat kontrolliert, der den Obermufti und auch die Imame auf Bezirksebene ernennt. Der Obermufti ist gleichzeitig Vorsitzender des staatlichen Rats für religiöse Angelegenheiten, der seinen Sitz im selben Gebäude hat wie das Amt des Mufti und die Verwaltung der russisch orthodoxen Kirche - in einem Trakt der „Türkischen Moschee“ von Aschgabat. Die meisten wenn nicht alle hochrangigen islamischen Geistlichen sind gleichzeitig Beamte des Rats für religiöse Angelegenheiten. Den Schiiten - vor allem Angehörige der aserbaidschanischen und iranischen Minderheiten im Westen des Landes - begegnet der Staat mit Intoleranz, was auch im Zusammenhang mit der Politik der Förderung einer ethnisch homogenen nationalen Kultur mit turkmenischer Sprache zu sehen ist.
Eine besondere Schwierigkeit für christliche Gemeinschaften außerhalb der russisch orthodoxen Kirche liegt darin, dass der russisch orthodoxe Priester Vater Andrei Sapunov gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Rats für religiöse Angelegenheiten ist, und ihm eine besondere Verantwortung für Christen und andere nicht muslimische Gemeinschaften übertragen wurde, was ihm offiziell ein Vetorecht über Angelegenheiten anderer christlicher Kirchen gibt. In einigen Fällen haben Beamte der Geheimpolizei MSS Protestanten gesagt, sie müssten die Genehmigung Sapunovs einholen, bevor sie sich betätigen können. Razzien und Befragungen dürften in den letzten Jahren eher zugenommen haben. Protestanten berichten immer wieder, dass sie vor ihre örtlichen Gemeinschaften vorgeladen und ihnen vorgeworfen wurde, „den Glauben der Vorfahren“ verraten zu haben und Druck ausgeübt wurde, das Christentum aufzugeben. Dasselbe passiert auch häufig ihren Kindern, die manchmal vor der ganzen Schulgemeinschaft gedemütigt werden. Sowohl Protestanten als auch Zeugen Jehovas haben bereits Arbeitsplätze und Wohnungen wegen ihres Glaubens verloren.
Religionsunterricht und Ausbildung von religiösen Leitern sind stark eingeschränkt, ebenso das Mitteilen von Glaubensüberzeugungen. Frauen sind vom Theologiestudium überhaupt ausgeschlossen, das nur an der kleinen Abteilung für islamische Theologie absolviert werden kann, die der historischen Fakultät der turkmenischen Staatsuniversität Magtymugly in Aschgabat angeschlossen ist. Ein Theologiestudium im Ausland ist nur Personen gestattet, die russisch orthodoxe Priester oder Chorleiter(innen) werden wollen.
Das Registrierungssystem für Religionsgemeinschaften ist offensichtlich darauf ausgelegt, die staatliche Kontrolle zu gewährleisten. In vielen Fällen wird die Registrierung verschleppt oder verweigert, wobei jede religiöse Aktivität ohne staatliche Registrierung illegal ist. Die Verweigerung der Registrierung erfolgt dabei oft willkürlich. Antragstellern von Religionsgemeinschaften, welche die Regierung nicht registrieren will, wird gesagt, dass der Antrag „Grammatikfehler“ oder sonstige „Fehler“ enthält. Einer Gemeinschaft wurde angeblich gesagt, dass der Antrag abgelehnt würde, weil der Leiter blind ist, die Ablehnung eines anderen Registrierungsantrags wurde damit begründet, dass eine Frau an der Spitze der antragstellenden Gemeinschaft steht. Die Registrierung der unabhängigen Baptistengemeinde „Weg des Glaubens“ in Daschoguz wird seit der Antragstellung 2005 verschleppt. Sowohl registrierte als auch nicht registrierte Gemeinschaften werden immer wieder Opfer von Razzien. Die Geheimpolizei MSS versucht, Informanten in den Gemeinschaften zu rekrutieren. Gottesdienststätten zu errichten und zu besitzen ist selbst für registrierte Gemeinschaften mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Anzahl der Pilger, die jährlich nach Mekka reisen dürfen, wird von der Regierung extrem eingeschränkt. Religiöse Literatur unterliegt strenger Zensur. Von Turkmenen aus dem Ausland mitgebrachte religiöse Literatur wird immer wieder bei der Einreise konfisziert. Laut Aussage von Protestanten dürfen in Turkmenistan weder eine Bibelgesellschaft - wie in vielen anderen Ländern - noch christliche Buchläden existieren. Aus Furcht vor staatlichen Repressalien wagen es viele Bürger nicht, über die Verletzung ihrer Menschenrechte zu sprechen. Die staatliche Überwachung des Internet und der Kommunikation per E-Mail und SMS hat dazu geführt, dass viele Turkmenen nicht offen über die Ausübung ihrer Religionsfreiheit sprechen. Mobiltelefone und Computer werden häufig bei Razzien beschlagnahmt und ihr Inhalt genau ausgewertet.
Die Verweigerung der Religions- bzw. Glaubensfreiheit ist verbunden mit der Verweigerung der Versammlungsfreiheit, Redefreiheit und Meinungsfreiheit. Auch die Bewegungsfreiheit wird eingeschränkt. Turkmenistan ist kein Rechtsstaat, das heißt die in der Verfassung festgeschriebenen Menschenrechte - einschließlich der Religionsfreiheit - existieren in der Praxis nicht. Das zeigen auch die im Februar 2012 der UN bekannt gegebenen offiziellen Zahlen: landesweit 128 religiöse Gemeinschaften registriert, 99 davon Sunniten, 5 Schiiten, 13 Russisch Orthodoxe, und 11 von allen anderen Glaubensrichtungen zusammen (darunter eine Baptistengemeinde, eine Pfingstgemeinde, eine Hare Krischna Gemeinschaft, eine römisch katholische Pfarre). Die systematischen Menschenrechtsverletzungen durch den turkmenischen Staat stellen auch eine Verletzung seiner internationalen Menschenrechtsverpflichtungen dar. Strenge Einschränkungen der Religionsfreiheit - und ebensolche Einschränkungen der politischen Freiheit, Pressefreiheit, Freiheit der Gewerkschaften und sonstigen Aktivitäten der Zivilgesellschaft sollen die totale Kontrolle des Regimes über alle Aspekte der Gesellschaft sichern.
Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA