18.03.2012

Aserbaidschan: Auflösung einer christlichen Gemeinde gefordert

Das aserbaidschanische Staatskomitee für die Arbeit mit religiösen Organisationen hat die Schließung der protestantischen "Größere Gnade Gemeinde" in der Hauptstadt Baku wegen Nichterlangung der verpflichtenden staatlichen Registrierung vor Gericht beantragt. Die Kläger vom Staatskomitee behaupten, die Gemeinde hätte wiederholte Ermahnungen zur Neuregistrierung ignoriert. Vertreter der Gemeinde betonen, niemals Mahnschreiben vom Staatskomitee erhalten zu haben. Dies ist der erste Versuch, eine Religionsgemeinschaft durch ein Gerichtsverfahren aufzulösen, seit  dem die Neuregistrierung aller bereits registrierten Religionsgemeinschaften mit Inkrafttreten des restriktiven Religionsgesetzes von 2009 zwingend vorgeschrieben wurde. Sollte dieser Antrag Erfolg haben, würde die Kirchengemeinde das Existenzrecht verlieren. Jede Ausübung der Religions- bzw. Glaubensfreiheit ohne staatliche Registrierung ist nach dem Religionsgesetz illegal, was einen eindeutigen Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards darstellt. Mitglieder der Gemeinde protestieren gegen die von Staatskomitee eingebrachte Klage und betonen, dass die „illegale Liquidierung“ ihres rechtlichen Status, den sie seit 1993 besitzt, die verfassungsmäßigen Rechte ihrer Mitglieder auf Religionsfreiheit verletzen würde.

Weiters wurde die Schließung eines muslimischen Gebetsraums, ebenso in der Hauptstadt Baku, verfügt.

Razzien bei Gottesdiensten, Geldstrafen und Beschlagnahme religiöser Literatur sind weiterhin an der Tagesordnung.

Unterstützung erhält die Größere Gnade Gemeinde durch Pastor Ilja Zentschenko, das Oberhaupt des Baptistenbundes von Aserbaidschan. Er erklärte am 13. März von Baku aus gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18: „Der Antrag auf Liquidierung der Gemeinde durch das Gericht ist gesetzes- und verfassungswidrig, führt zur internationalen Diskreditierung von Aserbaidschan, und bestraft Menschen, die ein ehrliches Leben führen wollen. Das Staatskomitee - das die Pflicht hat, den Gläubigen zu helfen - unterdrückt sie statt dessen.“

Pastor Zentschenko betont, dass dies das erste offene gerichtliche Vorgehen des Staatskomitees gegen eine christliche Gemeinde ist: „Bisher geschahen alle diese Aktionen im Geheimen, durch die Polizei und die Gerichte.“ Zentschenko und andere protestantische Pastoren beabsichtigen, als Zeichen der Solidarität bei der Gerichtsverhandlung anwesend zu sein. Zentschenko rief den Präsidenten Aserbaidschans Ilham Aliev und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) auf, die Notlage der bedrängten Gemeinde nicht zu ignorieren.

Das OSZE Büro in Baku wird das Gerichtsverfahren beobachten, ebenso wie ein Berufungsverfahren von Zeugen Jehovas wegen der Verweigerung der Neuregistrierung und Verfahren muslimischer Gemeinschaften.

Als Aserbaidschan Teil der Sowjetunion war, gab es etliche registrierte Baptistengemeinden im Land. Nach der Unabhängigkeit 1992 gab es 10 registrierte Baptistengemeinden. Nach der verpflichtenden Neuregistrierung von 1994 waren es sechs, nach der weiteren verpflichtenden Neuregistrierung von 1999 waren es nur noch zwei. Bis 2009 wurde eine dritte Gemeinde registriert. Seit der Einführung des restriktiven Religionsgesetzes von 2009, das zum fünften Mal in der kurzen Geschichte Aserbaidschans als selbständiger Staat eine Neuregistrierung aller Religionsgemeinschaften fordert, gibt es keine einzige registrierte Baptistengemeinde in Aserbaidschan. Sechs warten seit 2009 auf die Bearbeitung ihrer Registrierungsanträge durch das Staatskomitee. Auch zahlreiche Moscheen, insbesondere solche, die außerhalb des vom  Staat tolerierten Kaukasischen Moslemrats arbeiten wollen, warten seit 2009 vergeblich auf Neuregistrierung, ebenso wie fast alle protestantischen Gemeinden, aber auch Zeugen Jehovas.

Quelle: Forum 18, Oslo

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA