24.03.2012
Usbekistan: Razzia gegen eine nicht registrierte Baptistengemeinde
Religiöse Literatur nur für „internen Gebrauch durch registrierte Religionsgemeinschaften“
Usbekistan: Razzia gegen eine nicht registrierte Baptistengemeinde
Religiöse Literatur nur für „internen Gebrauch durch registrierte Religionsgemeinschaften“
Am 5. Februar kam es zu einer Razzia gegen eine nicht registrierte Baptistengemeinde in der Nähe der Hauptstadt Taschkent, der vor allem ethnische Koreaner angehören. Am 7. Februar entschied das staatliche Komitee für religiöse Angelegenheiten, dass die bei der Razzia beschlagnahmte christliche Literatur nur zum „internen Gebrauch“ durch registrierte religiöse Organisationen erlaubt ist. Der Pastor der Gemeinde, der 65-jährige Pensionist Wjatscheslav Kim, wurde am 13. Februar in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 100 monatlichen Mindestgehältern verurteilt. Die beschlagnahmten Bücher und Musikinstrumente wurden dem Staat übergeben. Auch in Samarkand wurde nach einer Razzia in einer Privatwohnung eine hohe Geldstrafe verhängt: Die Protestantin Khursheda Telyayeva soll 20 monatliche Mindestgehälter bezahlen. Ihre beschlagnahmten Bücher sollen dem Muslimrat von Samarkand übergeben werden.
Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA