09.05.2012

Ungarn: EU kritisiert neues Religionsgesetz

 

Ein in Verfassungsfragen beratendes Gremium des Europarates hat Gesetzesreformen in Ungarn, die die Religionsfreiheit einschränken, als „unverhältnismäßig“ und „diskriminierend“ bezeichnet.

Nach weitverbreiteten Protesten gegen die neue Bundesverfassung und damit verbundene Gesetze, wurde die Venedig-Kommission gebeten, den Gesetzestext, der am 1. Januar in Kraft getreten ist, zu überprüfen und zu beurteilen, ob die neue Verfassung Ungarns Verpflichtungen gegenüber dem internationalen Menschenrechtsabkommen nachkommt.

Unter dem neuen Religionsgesetz behalten 14 religiösen Gruppierungen ihre staatliche Anerkennung, während über 300 ihre staatliche Bewilligung verloren haben, darunter eine Reihe von großen protestantischen Konfessionen und zahlreiche kleine katholische Orden. Der Barnabas Fund hatte Bedenken gegenüber den Einschränkungen gewisser Rechte und Freiheiten, besonders für religiöse Gruppierungen, erhoben.

  • Loben wir Gott, dass die Bedenken in Hinblick auf Ungarns Verfassung ernst genommen wurden und von der EU ernsthaft geprüft werden. Beten wir auch, dass die ungarische Regierung Gesetzesänderungen einführen wird, die wieder Religionsfreiheit für alle garantieren werden.

Quelle: barnabasfund.org