19.05.2012
Deutschland: Über Religionsfreiheit
Kein Schutz vor Beleidigungen
“Die Religionsfreiheit ist kein Zaubermittel und bietet keinen Schutz vor Beleidigungen”, sagt Bielefeldt mit dem Verweis auf NRW. „Karikaturen müssen erlaubt sein! Es kann kein Recht geben, nicht beleidigt zu werden“, fährt der Menschenrechtsexperte fort. Der UN-Sonderberichterstatter hebt außerdem hervor, dass ein Menschenrecht auf keinen Fall ein anderes einschränken dürfe. Das Recht auf Religionsfreiheit hat darf demnach nicht genutzt werden, um das der Meinungsfreiheit zu beschneiden. Bielefeldt bringt es auf den Punkt: “Die Religionsfreiheit kann keine Freiheit sein andere Menschenrechte auszuhebeln“. Bielefeldt abstrahiert die Problematik, in dem er auf das internationale Parkett verweist. Hier beobachtet er zunehmend, dass die Religionsfreiheit wie eine Art Anti-Menschenrecht ausgelegt und missbraucht werde. Auf der OSZE Konferenz 2010 sahen sich einige Teilnehmer durch die öffentliche Präsens von Homosexuellen in ihrer Religionsfreiheit verletzt. Im Kampf US-amerikanischen Wahlkampf hat der amtierende Präsident Barack Obama jüngst mit seiner Forderung der Legalisierung homosexueller Ehen für Aufsehen gesagt – konservative Kollegen haben auf diese Forderung erschüttert reagiert. "Dieser Anspruch ist falsch, es kann kein Recht der Hegemonie konservativer Religionsvertreter geben“, sagt Bielefeldt.
Ganzer Artikel unter: http://www.european-circle.de/zukunftwissen/meldung/datum/2012/05/15/wo-faengt-sie-an-wo-hoert-sie-auf.html